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   OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22   

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https://dejure.org/2022,38920
OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22 (https://dejure.org/2022,38920)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.12.2022 - 4 U 1856/22 (https://dejure.org/2022,38920)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Dezember 2022 - 4 U 1856/22 (https://dejure.org/2022,38920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • RA Kotz

    Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren, mit der allein die Feststellung einer Erledigung der Hauptsache erreicht werden soll, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Berufungsführer durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass er dieser ...

  • rechtsportal.de

    Berufung gegen ein Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren; Feststellung der Erledigung der Hauptsache; Fehlende Eilbedürftigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidung nicht eilbedürftig: Berufung im Verfügungsverfahren unzulässig!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
    Unabhängig hiervon dürfte in der im angefochtenen Urteil enthaltenen Mitteilung einer Rechtsauffassung durch das Landgericht, auf die der Kläger seine Erledigungserklärung stützt, auch kein erledigendes Ereignis im Sinne einer Tatsache mit Auswirkungen auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage (vgl. nur BGH NJW 2015, 699; NJW 2014, 2199; Zöller-Althammer, aaO. § 91a Rn 3 m.w.N.) zu sehen sein.
  • BGH, 14.03.2014 - V ZR 115/13

    Erledigung der Hauptsache: Besitzverlust aufgrund der Zwangsvollstreckung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
    Unabhängig hiervon dürfte in der im angefochtenen Urteil enthaltenen Mitteilung einer Rechtsauffassung durch das Landgericht, auf die der Kläger seine Erledigungserklärung stützt, auch kein erledigendes Ereignis im Sinne einer Tatsache mit Auswirkungen auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage (vgl. nur BGH NJW 2015, 699; NJW 2014, 2199; Zöller-Althammer, aaO. § 91a Rn 3 m.w.N.) zu sehen sein.
  • OLG München, 04.04.2022 - 18 W 1247/21

    Beschwerde zur Feststellung der Hauptsacheerledigung im einstweiligen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
    Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
  • OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
    Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21

    Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
    Eine dritte Meinung hält jedenfalls die sofortige Beschwerde dann für möglich, wenn der Gegner in das Verfahren einbezogen wurde (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 14.10.2021 - 6 W 22/21).
  • OLG Koblenz, 18.12.2002 - 4 W 747/02

    Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
    Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
  • OLG Bamberg, 18.04.2002 - 3 W 36/02

    Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach Zurückweisung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
    Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 W 60/00

    Vertraglicher Anspruch eines Absolventen der Kunstakademie auf Durchführung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
    Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
  • OLG Hamm, 25.10.1984 - 4 W 143/84
    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
    Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 26/15

    Grundstückskaufvertrag: Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22
    Eine solche Klageänderung kann im Hauptsacheverfahren auch mit der Berufungseinlegung verfolgt werden und zwar auch dann, wenn der Kläger bereits in erster Instanz jedenfalls objektiv in der Lage gewesen wäre, die Erledigungserklärung abzugeben (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 26/15 -, Rn. 31; Senat, Beschluss vom 16.7.2020 - 4 W 510/20; Zöller-Althammer, ZPO, 34. Aufl. § 91a Rn 37).
  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

  • OLG Dresden, 16.07.2020 - 4 W 510/20

    Forderung nach mündlicher Verhandlung ausgeglichen: Rechtsstreit erledigt!

  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten

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